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1.
Mietvertrag/Anmeldung
»RB-TOURS GmbH« ist nicht Eigentümerin der angebotenen
Ferienwohnungen und -häuser; ihre Geschäftstätigkeit
beschränkt sich auf die Zusammenstellung und Veröffentlichung der Beschreibungen sowie die Vermittlung des Mietvertrages. Der Mietvertrag
kommt ausschließlich zwischen dem Mieter (Besteller) einerseits
und dem Hauseigentümer bzw. dessen Bevollmächtigten oder
dem Verwalter des jeweiligen Mietobjektes andererseits zustande.
Der Abschluß eines Mietvertrages kann nur schriftlich anhand
des Vermittlungsauftrages vorgenommen werden. Bei telefonischer
Reservierung gewähren wir dem Besteller 3 Tage eine feste Option
bis zum Erhalt der schriftlichen Anmeldung. Falls die Anmeldung
nach dieser Frist bei uns nicht eingegangen ist, wird die Reservierung
automatisch storniert. Durch die Anmeldung erkennt der Besteller
die Mietbedingungen an, für sich und für alle weiteren
Teilnehmer, für die er die Buchung vornimmt.
Sobald der Vermittlungsauftrag bei RB-TOURS GmbH eingegangen ist,
erhält der Mieter den Mietvertrag/Buchungsbestätigung,
mit Rechnung und gesetzl. vorgeschriebenem Sicherungsschein. Das
rechtsverbindliche Mietverhältnis kommt durch die Zusendung
des Mietvertrages zustande. Die im Mietvertrag enthaltenen Leistungen
ergeben sich ausschließlich aus der Objektbeschreibung,
(Innenaufnahmen sind nicht Vertragsgegenstand) der gültigen
Preisliste und den Mietbedingungen, auf Grund deren der Mieter das
Mietverhältnis eingegangen ist. Mögliche Änderungen
sowie Abweichungen im Umfang des Mietvertrages müssen schriftlich
bestätigt werden.
2.
Zahlung
Die im Mietvertrag enthaltene Rechnung setzt sich wie folgt zusammen:
a.) die Anzahlung (30% des Mietpreises). Zur Wahrung der im Namen
des Mieters vorgenommenen Reservierung schreibt das französische
Gesetz vor, daß eine Anzahlung von mindestens 25% an den Eigentümer
zu leisten ist. Daher bitten wir Sie um Verständnis für
die Erhebung der obengenannten Anzahlung.
b.) die Restzahlung, fällig 40 Tage vor Reiseantritt
Nach Eingang der Anzahlungssumme erhält der Mieter eine Bestätigung.
Die Restzahlung muß ohne Aufforderung 40 Tage vor Mietbeginn
bezahlt werden. Bei Reservierung innerhalb von 40 Tagen vor Mietbeginn
ist der komplette Rechnungsbetrag fällig. Nach Erhalt der Restzahlung
bzw. des Rechnungsbetrages bekommt der Mieter die Mietunterlagen.
Diese Mietunterlagen bestehen aus dem Mietausweis (hier sind Name
und Adresse des Vermieters sowie genaue Anschrift des Objektes aufgeführt),
sowie einer Informationsbroschüre, die wichtige Angaben über
den Bezug des Ferienobjektes enthält.
3.
Nebenkosten
Die Nebenkosten (siehe Preisteil) sind an Ort und Stelle an den
Wohnungsverwalter/Eigentümer zu zahlen. Nebenkosten sind: Strom,
Heizung, Gas, Wasser, Endreinigung, Kurtaxen, etc... Sie werden
künftig in Euro bezahlt, am besten bar. Deutsche Eigentümer
verrechnen die Nebenkosten mit der Kaution in Euro.
4.
Kaution
Der Hauseigentümer oder dessen Beauftragter ist berechtigt
(lt. frz. Gesetzgebung!) bei Mietbeginn eine Kaution zu verlangen.
Die Höhe der Kaution steht im Preisteil, in der Buchungsbestätigung
und im Mietausweis. Sie wird meist in Form eines Schecks, zunehmend
auch bar erhoben (Euro!). Die Rückgabe erfolgt, nach Bezahlung
evtl. Nebenkosten oder Schäden, am Abreisetag oder wird innerhalb
von 2-4 Wochen nachgesandt (aus organisatorischen Gründen).
Bei Telefonbenutzung kann der Hauseigentümer oder dessen Beauftragter
die Kaution /teilweise Zusatzkaution ebenfalls bis zum Eingang der
Telefonrechnung als Sicherheit aufbewahren. In diesem Fall kann
die Rückerstattung der Kaution erst 2 – 3 Monate nach
Abreise erfolgen, da die Telefonrechnung in Frankreich nur alle
zwei Monate erstellt wird. RB-TOURS GmbH kann in ihrer Funktion
als Vermittler keine Haftung für eine verspätete Kautionsrückzahlung
oder deren Einbehalt durch den Vermieter übernehmen. Ebenfalls
wird von uns eine Übernahme evtl. anfallender Bank- bzw. Postgebühren,
im Falle der Scheckeinreichung oder Bargeldabrechnung durch den
Wohnungsverwalter/Eigentümer, abgelehnt.
5.
Pflichten des Mieters
Das Mietobjekt darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl
belegt werden. Kinder gelten als volle Personen. Haustiere dürfen
nur nach Erlaubnis des Vermieters mitgenommen werden. Für die
Dauer des Mietverhältnisses haften weder der Eigentümer/Verwalter
noch RB-TOURS GmbH für Schäden im/am Mietobjekt, die vom
Mieter verschuldet wurden. Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienunterkunft
und das gesamte Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Dazu verpflichtet
er sich, Schäden zu ersetzen, die durch sein Verschulden oder
das Verschulden seiner Gäste entstanden sind. Das Abstellen
von Wohnanhängern, Zelten, etc... auf dem Grundstück des
Mietobjektes ist streng verboten. Die Endreinigung muß ordnungsgemäß
vor der Abreise vom Mieter selbst durchgeführt werden. Sollte
dies unterbleiben, kann der Wohnungsverwalter/Eigentümer oder
dessen Beauftragter eine Entschädigung verlangen. Dies gilt
nicht für Objekte, bei denen die Gebühr für die Endreinigung
erhoben wird oder im Preis inklusive ist. In diesen Fällen
ist das Mietobjekt besenrein zu übergeben.
6. Mietdauer
Die Mindestmietdauer beträgt zwei Wochen während der Hauptsaison,
eine Woche (auf Anfrage) in der Nebensaison. Die Ankunftszeit ist
am Anreisetag, sofern nicht anders angegeben, zwischen 17.00 und
18.00 Uhr. Am Abreisetag muß das Mietobjekt bis 10.00 Uhr
verlassen werden. Bei verspäteter Ankunft des Mieters, selbst
wenn diese vereinbart war, haftet RB-TOURS GmbH weder für zusätzliche
Kosten noch für den entstandenen Schaden.
7.
Rücktritt durch den Mieter
Der Kunde kann jederzeit vor Mietbeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung
bei RB-TOURS GmbH.
Tritt der Kunde vom Mietvertrag zurück, oder tritt er, ohne
vom Mietvertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann
RB-TOURS GmbH angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen
und ihre Aufwendungen verlangen.
Die Reiserücktrittskosten werden wie folgt festgelegt:
a) bei einem Rücktritt bis 76 Tage vor Mietbeginn werden 15%
des Mietpreises berechnet.
b) bei einem Rücktritt von 75 bis 45 Tage vor Mietbeginn werden
30% des Mietpreises berechnet.
c) bei einem späteren Rücktritt ist der gesamte Mietpreis
zu zahlen.
Sollte es RB-TOURS GmbH gelingen, einen Nachmieter für die
gleiche Mietzeit und zu denselben Bedingungen zu finden, werden
15% des Mietpreises in Rechnung gestellt.
Der Mieter selbst kann jederzeit einen Nachmieter stellen, der alle
vertraglichen Verpflichtungen übernimmt. In diesem Falle werden
10% des Mietpreises für die Umbuchung und die damit verbundenen
Verwaltungskosten berechnet.
Gemäß § 309, Ziff. 5b BGB wird darauf hingewiesen, daß es dem Kunden freisteht, nachzuweisen,
daß kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
8.
Rücktrittskostenversicherung
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Mietpreis nicht
enthalten. Der Abschluß einer solchen Versicherung wird dringend
empfohlen. Wir legen daher jeder Buchungsbestätigung ein Auftragsheft
unseres Versicherungspartners, Europäische Reiseversicherung
AG – München bei.
9.
Änderung und Rücktritt durch den Vermittler
Sollte der Mietvertrag durch einen Umstand, der erst nach Vertragsabschluß
auftritt und nicht von RB-TOURS GmbH verursacht ist, nicht zu erfüllen
sein, so kann RB-TOURS GmbH im Namen des Vermieters die Umbuchung
des Mieters in ein anderes Objekt vornehmen, sofern die Umbuchung
die ursprünglichen Leistungen aufrechterhält und den Gesamtzuschnitt
des Aufenthaltes nicht wesentlich beeinträchtigt. In diesem
Zusammenhang ist RB-TOURS GmbH berechtigt, den Vertrag unter Rückvergütung
des bereits bezahlten Mietbetrages im Namen des Vermieters aufzulösen.
10.
Haftung
Die vertragliche Haftung von RB-TOURS GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Wert der gesamten Reiseleistung beschränkt, soweit der Schaden des Gastes von RB-TOURS GmbH weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder wir für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich sind. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von vor-, nach-, sowie nebenvertraglichen Pflichten.
RB-TOURS GmbH haftet für:
1.) die gewissenhafte Vorbereitung des Internetauftritts
2.) die ordnungsgemäße Durchführung der Reservierung
und das Erfüllen des Mietvertrages
3.) sorgfältige Auswahl der Mietobjekte
4.) die Richtigkeit der Beschreibungen der Ferienwohnungen und Ferienhäuser.
RB-TOURS GmbH haftet nicht:
1.) in Fällen höherer Gewalt wie Krieg, Bürgerkrieg,
Feuer, Seuche, Streik,
Ölpest, Ungezieferplage, etc...
2.) bei gelegentlichen Ausfällen oder Störungen
a) der Elektrogeräte, die durch Verschleiß oder unsachgemäße
Bedienung entstanden sind.
b) in der Wasser- oder Stromversorgung usw.
c) in Einrichtungen wie Schwimmbad, Aufzug etc., die nicht direkt
zum Mietobjekt gehören.
RB-TOURS GmbH kann ebenfalls nicht für die Verspätung
bei der Behebung dieser Störungen haften.
3.) für alle Angaben, die das Mietobjekt nicht direkt betreffen.
4.) für Begebenheiten oder Beeinträchtigungen aus der
Umgebung des Mietobjektes, die nicht vorhersehbar waren, wie z.
B. uns nicht bekannte Bautätigkeiten.
5.) für die Öffnungszeiten und Verfügbarkeit von
Gemeinschaftseinrichtungen in Ferienwohnanlagen wie Schwimmbäder,
Tennisplätze.
6.) bei Personenschäden
Darüber hinaus haftet weder RB-TOURS GmbH noch der Hauseigentümer
bzw. dessen Bevollmächtigter bei Diebstahl, Feuer- oder Wasserschaden
am Eigentum des Mieters, die sich in dem vom Mieter bewohnten Mietobjekt
ereignen könnten. Gegen solche Risiken empfehlen wir den Abschluß
einer Reisegepäckversicherung und/oder einer Haftpflichtversicherung
fürs Ausland.
11.
Mängel und Abhilfe
Sollten beim Bezug des Objektes Mängel festgestellt werden,
so ist der Mieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, grundsätzlich
dazu verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung
beizutragen und evtl. entstehenden Schaden so gering wie möglich
zu halten. (Mitwirkungspflicht).
Der Mieter muß seine Beanstandungen unverzüglich (spätestens
innerhalb von 4 Tagen) der RB-TOURS GmbH telefonisch melden
(kein Fax, kein E-mail), damit die Mängel überprüft
und ggf. beseitigt werden können oder eventuell ein Ersatzobjekt
zur Verfügung gestellt werden kann. Unsere Anschrift und Telefonnummern
sind sowohl in unserem Internetauftritt als auch in den Reiseunterlagen (hier
auch die private Rufnummer) zu finden. Eine Mängelanzeige ausschließlich
gegenüber dem Hauseigentümer/dessen beauftragten Schlüsselhalter/oder
Angestellten der örtlichen Agentur genügt nicht. Außerdem
sind diese Personen nicht bemächtigt, für RB-TOURS GmbH
Ansprüche anzuerkennen bzw. rechtsverbindliche Zusagen abzugeben.
Sollte der Mieter seiner Meldepflicht RB-TOURS GmbH gegenüber
schuldhaft nicht nachkommen sind Schadenersatz- bzw. Minderungsansprüche
der RB-TOURS GmbH gegenüber ausgeschlossen.
12.
Verschiedenes
Wir bitten Sie, die Informationen von A-Z aufmerksam zu lesen.
Alle Angaben entsprechen dem Sachstand bei
Veröffentlichung. Etwaige und geringfügige Abweichungen in der Beschreibung
von Mietobjekten begründen keinen Ersatzanspruch, wenn die
Beeinträchtigung der Nutzung nicht wesentlich ist.
Diese Mietbedingungen gelten ab
dem 01.11.2009.
Sollten eine oder mehrere der aufgeführten Mietbedingungen
rechtlich unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen
Bedingungen davon nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
Verantwortlich für den Inhalt:
RB-TOURS GmbH, Ferienhausvermittlung
Geschäftsführer: Roland G. Milelli
Pettendorfer Straße 35
83250 Marquartstein Telefon: 08641/63081 Telefax: 08641/7820
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