Mietbedingungen


1. Mietvertrag/Anmeldung
»RB-TOURS GmbH« ist nicht Eigentümerin der angebotenen Ferienwohnungen und -häuser; ihre Geschäftstätigkeit beschränkt sich auf die Zusammenstellung und Veröffentlichung der Beschreibungen sowie die Vermittlung des Mietvertrages. Der Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Mieter (Besteller) einerseits und dem Hauseigentümer bzw. dessen Bevollmächtigten oder dem Verwalter des jeweiligen Mietobjektes andererseits zustande.
Der Abschluß eines Mietvertrages kann nur schriftlich anhand des Vermittlungsauftrages vorgenommen werden. Bei telefonischer Reservierung gewähren wir dem Besteller 3 Tage eine feste Option bis zum Erhalt der schriftlichen Anmeldung. Falls die Anmeldung nach dieser Frist bei uns nicht eingegangen ist, wird die Reservierung automatisch storniert. Durch die Anmeldung erkennt der Besteller die Mietbedingungen an, für sich und für alle weiteren Teilnehmer, für die er die Buchung vornimmt.
Sobald der Vermittlungsauftrag bei RB-TOURS GmbH eingegangen ist, erhält der Mieter den Mietvertrag/Buchungsbestätigung, mit Rechnung und gesetzl. vorgeschriebenem Sicherungsschein. Das rechtsverbindliche Mietverhältnis kommt durch die Zusendung des Mietvertrages zustande. Die im Mietvertrag enthaltenen Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Objektbeschreibung, (Innenaufnahmen sind nicht Vertragsgegenstand) der gültigen Preisliste und den Mietbedingungen, auf Grund deren der Mieter das Mietverhältnis eingegangen ist. Mögliche Änderungen sowie Abweichungen im Umfang des Mietvertrages müssen schriftlich bestätigt werden.

2. Zahlung
Die im Mietvertrag enthaltene Rechnung setzt sich wie folgt zusammen:
a.) die Anzahlung (30% des Mietpreises). Zur Wahrung der im Namen des Mieters vorgenommenen Reservierung schreibt das französische Gesetz vor, daß eine Anzahlung von mindestens 25% an den Eigentümer zu leisten ist. Daher bitten wir Sie um Verständnis für die Erhebung der obengenannten Anzahlung.
b.) die Restzahlung, fällig 40 Tage vor Reiseantritt
Nach Eingang der Anzahlungssumme erhält der Mieter eine Bestätigung. Die Restzahlung muß ohne Aufforderung 40 Tage vor Mietbeginn bezahlt werden. Bei Reservierung innerhalb von 40 Tagen vor Mietbeginn ist der komplette Rechnungsbetrag fällig. Nach Erhalt der Restzahlung bzw. des Rechnungsbetrages bekommt der Mieter die Mietunterlagen.
Diese Mietunterlagen bestehen aus dem Mietausweis (hier sind Name und Adresse des Vermieters sowie genaue Anschrift des Objektes aufgeführt), sowie einer Informationsbroschüre, die wichtige Angaben über den Bezug des Ferienobjektes enthält.

3. Nebenkosten
Die Nebenkosten (siehe Preisteil) sind an Ort und Stelle an den Wohnungsverwalter/Eigentümer zu zahlen. Nebenkosten sind: Strom, Heizung, Gas, Wasser, Endreinigung, Kurtaxen, etc... Sie werden künftig in Euro bezahlt, am besten bar. Deutsche Eigentümer verrechnen die Nebenkosten mit der Kaution in Euro.

4. Kaution
Der Hauseigentümer oder dessen Beauftragter ist berechtigt (lt. frz. Gesetzgebung!) bei Mietbeginn eine Kaution zu verlangen. Die Höhe der Kaution steht im Preisteil, in der Buchungsbestätigung und im Mietausweis. Sie wird meist in Form eines Schecks, zunehmend auch bar erhoben (Euro!). Die Rückgabe erfolgt, nach Bezahlung evtl. Nebenkosten oder Schäden, am Abreisetag oder wird innerhalb von 2-4 Wochen nachgesandt (aus organisatorischen Gründen). Bei Telefonbenutzung kann der Hauseigentümer oder dessen Beauftragter die Kaution /teilweise Zusatzkaution ebenfalls bis zum Eingang der Telefonrechnung als Sicherheit aufbewahren. In diesem Fall kann die Rückerstattung der Kaution erst 2 – 3 Monate nach Abreise erfolgen, da die Telefonrechnung in Frankreich nur alle zwei Monate erstellt wird. RB-TOURS GmbH kann in ihrer Funktion als Vermittler keine Haftung für eine verspätete Kautionsrückzahlung oder deren Einbehalt durch den Vermieter übernehmen. Ebenfalls wird von uns eine Übernahme evtl. anfallender Bank- bzw. Postgebühren, im Falle der Scheckeinreichung oder Bargeldabrechnung durch den Wohnungsverwalter/Eigentümer, abgelehnt.

5. Pflichten des Mieters
Das Mietobjekt darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Kinder gelten als volle Personen. Haustiere dürfen nur nach Erlaubnis des Vermieters mitgenommen werden. Für die Dauer des Mietverhältnisses haften weder der Eigentümer/Verwalter noch RB-TOURS GmbH für Schäden im/am Mietobjekt, die vom Mieter verschuldet wurden. Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienunterkunft und das gesamte Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Dazu verpflichtet er sich, Schäden zu ersetzen, die durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Gäste entstanden sind. Das Abstellen von Wohnanhängern, Zelten, etc... auf dem Grundstück des Mietobjektes ist streng verboten. Die Endreinigung muß ordnungsgemäß vor der Abreise vom Mieter selbst durchgeführt werden. Sollte dies unterbleiben, kann der Wohnungsverwalter/Eigentümer oder dessen Beauftragter eine Entschädigung verlangen. Dies gilt nicht für Objekte, bei denen die Gebühr für die Endreinigung erhoben wird oder im Preis inklusive ist. In diesen Fällen ist das Mietobjekt besenrein zu übergeben.
6. Mietdauer
Die Mindestmietdauer beträgt zwei Wochen während der Hauptsaison, eine Woche (auf Anfrage) in der Nebensaison. Die Ankunftszeit ist am Anreisetag, sofern nicht anders angegeben, zwischen 17.00 und 18.00 Uhr. Am Abreisetag muß das Mietobjekt bis 10.00 Uhr verlassen werden. Bei verspäteter Ankunft des Mieters, selbst wenn diese vereinbart war, haftet RB-TOURS GmbH weder für zusätzliche Kosten noch für den entstandenen Schaden.

7. Rücktritt durch den Mieter
Der Kunde kann jederzeit vor Mietbeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei RB-TOURS GmbH.
Tritt der Kunde vom Mietvertrag zurück, oder tritt er, ohne vom Mietvertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann RB-TOURS GmbH angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen verlangen.
Die Reiserücktrittskosten werden wie folgt festgelegt:
a) bei einem Rücktritt bis 76 Tage vor Mietbeginn werden 15% des Mietpreises berechnet.
b) bei einem Rücktritt von 75 bis 45 Tage vor Mietbeginn werden 30% des Mietpreises berechnet.
c) bei einem späteren Rücktritt ist der gesamte Mietpreis zu zahlen.
Sollte es RB-TOURS GmbH gelingen, einen Nachmieter für die gleiche Mietzeit und zu denselben Bedingungen zu finden, werden 15% des Mietpreises in Rechnung gestellt.
Der Mieter selbst kann jederzeit einen Nachmieter stellen, der alle vertraglichen Verpflichtungen übernimmt. In diesem Falle werden 10% des Mietpreises für die Umbuchung und die damit verbundenen Verwaltungskosten berechnet.
Gemäß § 309, Ziff. 5b BGB wird darauf hingewiesen, daß es dem Kunden freisteht, nachzuweisen, daß kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

8. Rücktrittskostenversicherung
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Mietpreis nicht enthalten. Der Abschluß einer solchen Versicherung wird dringend empfohlen. Wir legen daher jeder Buchungsbestätigung ein Auftragsheft unseres Versicherungspartners, Europäische Reiseversicherung AG – München bei.

9. Änderung und Rücktritt durch den Vermittler
Sollte der Mietvertrag durch einen Umstand, der erst nach Vertragsabschluß auftritt und nicht von RB-TOURS GmbH verursacht ist, nicht zu erfüllen sein, so kann RB-TOURS GmbH im Namen des Vermieters die Umbuchung des Mieters in ein anderes Objekt vornehmen, sofern die Umbuchung die ursprünglichen Leistungen aufrechterhält und den Gesamtzuschnitt des Aufenthaltes nicht wesentlich beeinträchtigt. In diesem Zusammenhang ist RB-TOURS GmbH berechtigt, den Vertrag unter Rückvergütung des bereits bezahlten Mietbetrages im Namen des Vermieters aufzulösen.

10. Haftung
Die vertragliche Haftung von RB-TOURS GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Wert der gesamten Reiseleistung beschränkt, soweit der Schaden des Gastes von RB-TOURS GmbH weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder wir für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich sind. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von vor-, nach-, sowie nebenvertraglichen Pflichten.

RB-TOURS GmbH haftet für:
1.) die gewissenhafte Vorbereitung des Internetauftritts
2.) die ordnungsgemäße Durchführung der Reservierung und das Erfüllen des Mietvertrages
3.) sorgfältige Auswahl der Mietobjekte
4.) die Richtigkeit der Beschreibungen der Ferienwohnungen und Ferienhäuser.
RB-TOURS GmbH haftet nicht:
1.) in Fällen höherer Gewalt wie Krieg, Bürgerkrieg, Feuer, Seuche, Streik,
Ölpest, Ungezieferplage, etc...
2.) bei gelegentlichen Ausfällen oder Störungen
a) der Elektrogeräte, die durch Verschleiß oder unsachgemäße Bedienung entstanden sind.
b) in der Wasser- oder Stromversorgung usw.
c) in Einrichtungen wie Schwimmbad, Aufzug etc., die nicht direkt zum Mietobjekt gehören.
RB-TOURS GmbH kann ebenfalls nicht für die Verspätung bei der Behebung dieser Störungen haften.
3.) für alle Angaben, die das Mietobjekt nicht direkt betreffen.
4.) für Begebenheiten oder Beeinträchtigungen aus der Umgebung des Mietobjektes, die nicht vorhersehbar waren, wie z. B. uns nicht bekannte Bautätigkeiten.
5.) für die Öffnungszeiten und Verfügbarkeit von Gemeinschaftseinrichtungen in Ferienwohnanlagen wie Schwimmbäder, Tennisplätze.
6.) bei Personenschäden
Darüber hinaus haftet weder RB-TOURS GmbH noch der Hauseigentümer bzw. dessen Bevollmächtigter bei Diebstahl, Feuer- oder Wasserschaden am Eigentum des Mieters, die sich in dem vom Mieter bewohnten Mietobjekt ereignen könnten. Gegen solche Risiken empfehlen wir den Abschluß einer Reisegepäckversicherung und/oder einer Haftpflichtversicherung fürs Ausland.

11. Mängel und Abhilfe
Sollten beim Bezug des Objektes Mängel festgestellt werden, so ist der Mieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, grundsätzlich dazu verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. (Mitwirkungspflicht).
Der Mieter muß seine Beanstandungen unverzüglich (spätestens innerhalb von 4 Tagen) der RB-TOURS GmbH telefonisch melden (kein Fax, kein E-mail), damit die Mängel überprüft und ggf. beseitigt werden können oder eventuell ein Ersatzobjekt zur Verfügung gestellt werden kann. Unsere Anschrift und Telefonnummern sind sowohl in unserem Internetauftritt als auch in den Reiseunterlagen (hier auch die private Rufnummer) zu finden. Eine Mängelanzeige ausschließlich gegenüber dem Hauseigentümer/dessen beauftragten Schlüsselhalter/oder Angestellten der örtlichen Agentur genügt nicht. Außerdem sind diese Personen nicht bemächtigt, für RB-TOURS GmbH Ansprüche anzuerkennen bzw. rechtsverbindliche Zusagen abzugeben.
Sollte der Mieter seiner Meldepflicht RB-TOURS GmbH gegenüber schuldhaft nicht nachkommen sind Schadenersatz- bzw. Minderungsansprüche der RB-TOURS GmbH gegenüber ausgeschlossen.

12. Verschiedenes
Wir bitten Sie, die Informationen von A-Z aufmerksam zu lesen. Alle Angaben entsprechen dem Sachstand bei Veröffentlichung. Etwaige und geringfügige Abweichungen in der Beschreibung von Mietobjekten begründen keinen Ersatzanspruch, wenn die Beeinträchtigung der Nutzung nicht wesentlich ist.

Diese Mietbedingungen gelten ab dem 01.11.2009.
Sollten eine oder mehrere der aufgeführten Mietbedingungen rechtlich unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

Verantwortlich für den Inhalt:
RB-TOURS GmbH, Ferienhausvermittlung
Geschäftsführer: Roland G. Milelli
Pettendorfer Straße 35
83250 Marquartstein
Telefon: 08641/63081
Telefax: 08641/7820

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